Projektantrag

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Schweinfurt zu beantragen. 

Um einen Antrag auf Förderung einer Einzelmaßnahme einzureichen, beachten Sie bitte unbedingt die untenstehende Anleitung.  

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Projektantrags benötigen, etwas nicht verstehen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, jederzeit erneut Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne!

Vor und bei der Antragstellung müssen einige Dinge beachtet werden. Deswegen kontaktieren Sie bitte zunächst die Koordinierungs- und Fachstelle .

In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Projektidee durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Schweinfurt gefördert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass ein Projektantrag nur dann möglich ist, sofern Ihr Projekt noch nicht begonnen hat!

Nachdem Sie mit der Koordinierungs- und Fachstelle Kontakt aufgenommen haben und mögliche erste Fragen geklärt werden konnten, steht einem Antrag auf Förderung Ihrer Projektidee nichts mehr im Weg. 

Den Projektantrag sowie den dazugehörigen Kosten- und Finanzierungsplan können Sie hier herunterladen:

Zur korrekten Darstellung des Projektantrags empfehlen wir die Verwendung eines kostenlosen PDF-Viewers wie den Adobe Acrobat Reader .


Die aktuell geltende Förderrichtlinie sowie ausführliche Informationen zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finden Sie hier:
 

Für eine erste sachliche Prüfung Ihres Antrags senden Sie den vollständig ausgefüllten Projektantrag zunächst bitte per E-Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle : info(at)demokratie-leben-schweinfurt(dot)de. 

Nach positiver Rückmeldung seitens der Koordinierungs- und Fachstelle senden Sie die Antragsunterlagen bitte unterschrieben per Post an das Federführende Amt : 

Stadt Schweinfurt
Referat V – Stabsstelle Integration
z.
H. Frau Claudia Federspiel
Markt 1 
97421 Schweinfurt 

– sowie zusätzlich als PDF per E-Mail an: 


Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Die Koordinierungs- und Fachstelle erstellt daraufhin eine schriftliche Stellungnahme und informiert das
Bündnis über Ihren Antrag.

Sollte Ihr Antrag (noch) nicht alle Förderkriterien erfüllen oder anderweitig Klärungsbedarf über Ihr Vorhaben bestehen, werden Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle kontaktiert.  

Nach erfolgreicher Antragstellung entscheidet das Bündnis in seiner nächsten Sitzung über Ihren Antrag. In begründeten Ausnahmefällen kann das Bündnis auch zwischen den Sitzungen über Ihren Antrag abstimmen.

Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihr Projekt in der nächsten Sitzung des Bündnisses persönlich vorzustellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch möglichst bereits bei der Antragstellung mit.

Die nächste Sitzung des Bündnisses findet am 03.07.2025, um 17:30 Uhr im Großen Sitzungssaal im Rathaus Schweinfurt statt.

Die Koordinierungs- und Fachstelle  informiert Sie daraufhin über das Ergebnis der Abstimmung. 

Bei einer positiven Entscheidung erstellt das Federführende Amt einen Zuwendungsbescheid über die Höhe der gewährten Fördermittel. Diesen erhalten Sie sowohl per E-Mail als auch per Post. Der Zuwendungsbescheid Anlagen enthält alle wichtigen Informationen, Vorgaben und Fristen für die Durchführung und Abrechnung Ihrer Maßnahme.

Um nachvollziehen zu können, dass die von Ihnen erhaltenen Fördergelder sachgerecht verwendet wurden, ist eine gute Dokumentation Ihres Projekts unerlässlich.

Wie Sie dem Projektantrag sowie den beiliegenden Merkblättern entnehmen können, erfolgt die Gewährung und Abrechnung der Fördermittel in Form einer sogenannten Maßnahmenpauschale. Diese Maßnahmenpauschale setzt sich aus einer Teilnehmendenpauschale und/oder einer Honorarkostenpauschale zusammen. 

Im Falle der Beantragung einer Teilnehmendenpauschale, ist die Anzahl der Teilnehmenden pro Tag durch eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste nachzuweisen. Bitte verwenden Sie hierfür die folgende Vorlage: 


Sollten Sie eine
Honorarkostenpauschale beantragt haben, muss ein Honorarvertrag über die über erbrachten Leistungen des*der Referent*in vorgelegt werden.

Darüber hinaus sollte für sämtliche projektbezogene Ausgaben (z.B.: Reise- und Übernachtungskosten, Aufwandsentschädigungen, Saalmieten, Leihgebühren, etc.) ein ordentlicher Verwendungsnachweis vorhanden sein. Die Verwendungsnachweise sind dem Federführende Amt auf Anfrage vorzulegen.

Nach Ende Ihres Projekts füllen Sie bitte den Sachbericht aus und beantworten die darin enthaltenen Fragen: 

  • Der Sachbericht steht in Kürze hier als Download zur Verfügung.


Abschließend senden Sie den Sachbericht, die Teilnehmenden-Liste(n) sowie etwaige Honorarverträge als PDF per E-Mail an:  


Die Frist für die Einreichung der o.g. Unterlagen können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen.