
Projektantrag
Projektantrag
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen, um eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Schweinfurt zu beantragen.
Um einen Antrag auf Förderung einer Einzelmaßnahme einzureichen, beachten Sie bitte unbedingt die untenstehende Anleitung.
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Projektunterlagen benötigen, etwas nicht verstehen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, jederzeit Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle
aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne!
1. Vor dem Antrag
Vor und bei der Antragstellung müssen einige Dinge beachtet werden. Deswegen kontaktieren Sie bitte zunächst die Koordinierungs- und Fachstelle
.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Projektidee durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Schweinfurt gefördert werden kann.
Bitte beachten Sie, dass ein Projektantrag nur dann möglich ist, sofern Ihr Projekt noch nicht begonnen hat und innerhalb des laufenden Kalenderjahres endet!
2. Antragstellung
Nachdem Sie mit der Koordinierungs- und Fachstelle
Kontakt aufgenommen haben und mögliche erste Fragen geklärt werden konnten, steht einem Antrag auf Förderung Ihrer Projektidee nichts mehr im Weg.
Den Projektantrag sowie den dazugehörigen Kosten- und Finanzierungsplan können Sie hier herunterladen:
Wir empfehlen die Verwendung der PDF-Version des Projektantrags. Bitte speichern Sie das Formular zunächst lokal auf Ihrem Computer ab. Zur korrekten Darstellung empfehlen wir die Nutzung des Adobe Acrobat Reader
.
Die aktuell geltende Förderrichtlinie sowie ausführliche Informationen zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finden Sie hier:
3. Einreichung und Prüfung des Antrags
Für eine erste sachliche Prüfung Ihres Antrags senden Sie den vollständig ausgefüllten Projektantrag zunächst bitte per E-Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle
: info(at)demokratie-leben-schweinfurt(dot)de.
Nach positiver Rückmeldung seitens der Koordinierungs- und Fachstelle senden Sie die Antragsunterlagen bitte unterschrieben per Post an das Federführende Amt
:
Stadt Schweinfurt
Referat V – Stabsstelle Integration
z. H. Frau Claudia Federspiel
Markt 1
97421 Schweinfurt
– sowie zusätzlich als PDF per E-Mail an:
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Die Koordinierungs- und Fachstelle erstellt daraufhin eine schriftliche Stellungnahme und informiert das Bündnis
über Ihren Antrag.
Sollte Ihr Antrag (noch) nicht alle Förderkriterien erfüllen oder anderweitig Klärungsbedarf über Ihr Vorhaben bestehen, werden Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle
kontaktiert.
4. Entscheidung
Nach erfolgreicher Antragstellung entscheidet das Bündnis
in seiner nächsten Sitzung über Ihren Antrag. In begründeten Ausnahmefällen kann das Bündnis auch zwischen den Sitzungen über Ihren Antrag abstimmen.
Die Koordinierungs- und Fachstelle
informiert Sie daraufhin über das Ergebnis der Abstimmung.
Die nächste Sitzung des Bündnisses findet am 11.12.2025, um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal im Rathaus Schweinfurt statt.
Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihr Projekt in der nächsten Sitzung des Bündnisses persönlich vorzustellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch möglichst bereits bei der Antragstellung mit.
Bei einer positiven Entscheidung erstellt das Federführende Amt
einen Zuwendungsbescheid über die Höhe der gewährten Fördermittel. Diesen erhalten Sie sowohl per E-Mail als auch per Post. Der Zuwendungsbescheid enthält alle Anlagen sowie wichtigen Informationen, Vorgaben und Fristen für die Durchführung und Abrechnung Ihres Projekts.
5. Während des Projekts
Um nachvollziehen zu können, dass die von Ihnen erhaltenen Fördergelder sachgerecht verwendet wurden, ist eine gute Dokumentation Ihres Projekts unerlässlich.
Wie Sie dem Projektantrag sowie den beiliegenden Merkblättern entnehmen können, erfolgt die Gewährung und Abrechnung der Fördermittel in Form einer sogenannten Maßnahmenpauschale. Diese Maßnahmenpauschale setzt sich aus einer Teilnehmendenpauschale und/oder einer Honorarkostenpauschale zusammen.
Im Falle der Beantragung einer Teilnehmendenpauschale, ist die Anzahl der Teilnehmenden pro Tag durch eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste nachzuweisen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für jeden Tag eine entsprechende Liste zu führen. Bitte verwenden Sie hierfür die folgende Vorlage:
Sollten Sie eine Honorarkostenpauschale beantragt haben, ist dem Federführenden Amt
ein Honorarvertrag über die erbrachten Leistungen des*der Referent*in vorzulegen.
Darüber hinaus sollten Sie für sämtliche projektbezogenen Ausgaben (z.B.: Reise- und Übernachtungskosten, Aufwandsentschädigungen, Saalmieten, Leihgebühren, etc.) über einen ordentlichen Verwendungsnachweis verfügen. Verwendungsnachweise sind gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren und dem Federführenden Amt auf Anfrage vorzulegen.
Als Projektträger*in sind Sie zudem verpflichtet, Ihr gefördertes Projekt und dessen Inhalte durch entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. Bitte beachten Sie hierfür unsere Hinweise und Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit:
6. Nach dem Projekt
Nach Ende Ihres Projekts füllen Sie bitte den Sachbericht aus und beantworten die darin enthaltenen Fragen:
Wir empfehlen die Verwendung der PDF-Version des Sachberichts. Bitte speichern Sie das Formular zunächst lokal auf Ihrem Computer ab. Zur korrekten Darstellung empfehlen wir die Nutzung des Adobe Acrobat Reader
.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Sachbericht, die Teilnehmenden-Liste(n) im Original sowie etwaige Honorarverträge in Kopie bitte per Post an das Federführende Amt
:
Stadt Schweinfurt
Referat V – Stabsstelle Integration
z. H. Frau Claudia Federspiel
Markt 1
97421 Schweinfurt
– sowie zusätzlich als PDF per E-Mail an:
Die Frist für die Einreichung der o.g. Unterlagen finden Sie im Zuwendungsbescheid.
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein oder anderweitig Klärungsbedarf über Ihre Angaben bestehen, werden Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle
kontaktiert.
